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Lichtplanung – braucht man das? Und wenn ja – wann?

Licht beeinflusst unseren Schlaf- und Wachrhythmus und kann unsere Konzentration beeinflussen. In einem schlecht ausgeleuchteten Raum ermüdet man schneller und kann sich schlechter konzentrieren. Daher sind insbesondere in Büroräumen bestimmte Lichtverhältnisse vorgeschrieben, die es einzuhalten gilt.

Zu beachten gelten dank Arbeitsstätten-Richtlinien und DIN-Norm 12464-1 bestimmte Regelwerte: diese unterscheiden sich deutlich je nach Allgemeinbeleuchtung, Beleuchtung für Arbeitsplätze oder Arbeitsflächen oder beispielweise Aufenthaltsbereiche.

Werden bei einer Begehung durch den Arbeitsschutz Mängel festgestellt, muss zwingend nachgerüstet werden – und das kann aufwendig und teuer werden. Daher gilt es bereits vorab zu berechnen, welche Ausleuchtung wo genau im Raum erfüllt werden muss.

Tageslicht gilt generell als besonders vorteilhaft, ist aber je nach Wetterlage oder Jahreszeit nicht immer in gewünschtem Maße verfügbar. Dies kann aber inzwischen auch durch Beleuchtung mit „Human Centric Lighting“ nachempfunden werden.

Hierbei handelt es sich um Leuchten, die das Tageslicht nachahmen und wahlweise bestimmte Lichtfarben umsetzen können – also nicht nur hell und dunkel (Messwert: Lux), sondern auch bläuliches Licht für mehr Konzentration oder gelbliches Licht für mehr Wärme und Wohlbefinden (Messwert: Calvin). Für Büroräume wird in den allermeisten Fällen neutrales Licht bevorzugt, hier liegen die Werte in aller Regel zwischen 3.000 bis 4.000 Calvin.

Auch die Blendfreiheit an Arbeitsplätzen muss gewährleistet sein – denn wenn sich beispielsweise das Licht der Stehleuchte auf dem Monitor spiegelt, lässt es sich nicht gut arbeiten. Der sogenannte UGR-Wert für Blendfreiheit ist bei den von uns verwendeten Herstellern immer gegeben.

Hier nun ein Beispiel zur Beleuchtungsberechnung für ein neu geplantes Büro: es handelt sich um zwei gegenüberliegende Arbeitsplätze und einen kleinen Aufenthaltsbereich mit zwei Sitzmöglichkeiten (siehe Titelbild).

Hier müssen sowohl die Werte für den Arbeitsbereich an den Schreibtischen gewährleistet sein: 500 Lux sind hier durch die Arbeitsstättenrichtlinien als Minimum vorgegeben.  Dies deckt die kopfseitig positionierte Stehleuchte mit 800/600/500 Lux gut ab.

Wie die Lichtberechnung aber ergeben hat, reicht die Lichtstreuung nicht mehr für den Sitzbereich. Für Umgebungslicht sind mindestens 300 Lux vorgeschrieben. Daher mussten in diesem Fall noch zwei Rasterdeckenleuchten eingeplant werden, damit das Umgebungslicht auf 400 Lux angehoben werden kann.

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